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    med. Büro- & EDV-Service
Datenschutz im Gesundheitswesen

Datenschutz soll den Erhalt der Authentizität und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten sicherstellen.
Die Sicherheit von Patienten-, Personal- und Unternehmensdaten ist Vertrauenssache. Datenschutz wird deshalb, auch im Hinblick auf eine erfolgreiche ISO Zertifizierung, zu einem immer wichtigeren Wettbewerbsfaktor.


Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn einer der Punkte in Ihrer Einrichtung gegeben ist:

  • wenn mehr als 4 Beschäftigte EDV gestützt personenbezogene Daten erheben,     nutzen oder verarbeiten

  • wenn personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und     damit mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind

  • wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer     Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen, unabhängig von der     Anzahl der Beschäftigten

  • wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung     oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden


    Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unverbindlich einen Datenschutz Selbst-Check zur Überprüfung der aktuellen Datenschutzsituation in Ihrer Arztpraxis zu.


    Externer- oder interner Datenschutzbeauftragter?

    Für einen internen Datenschutzbeauftragten fallen neben regelmäßigen Schulungskosten auch interne Freistellungskosten an. Darüber hinaus muss dem internen Datenschutzbeauftragten Arbeitsmaterial in Form von Fachbüchern, Hardware, Software, etc. zur Verfügung gestellt werden.

    Bei komplexeren Fragen muss dem internen Datenschutzbeauftragten grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, externen Sachverstand einzuholen. Auch hierdurch entstehen weitere Kosten.

    Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Wenn Sie sicher gehen wollen, das Ihr Unternehmensdatenschutz in guten Händen ist, dann wenden Sie sich an uns.

    Als externer Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen verfügen wir über die vom Bundesdatenschutzgesetz geforderte Fachkunde und Zuverlässigkeit, um die Abläufe in Ihrer medizinischen Einrichtung datenschutzkonform zu realisieren.

    Ergänzend hierzu beraten wir in sämtlichen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit, sowie zu datenschutzkonformen Regelungen für die Nutzung von Kommunikationsanlagen zur sicheren Anbindung an das Internet.


    Wir sehen Datenschutz und Datensicherheit nicht als Problem, sondern als Herausforderung!

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